Zusammenarbeitende Organisationen
Diese Organisationen ermöglichen die Zahlung der Maut. Dabei hat jede einzelne von ihnen ihre eigene Rolle:
- Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft (IenW)
Ist für die Mauterhebung zuständig und legt u.a. die Preise fest. - RDW
Erhebt die Maut auf der A24. - Zentrales Gerichtliches Inkassobüro (CJIB)
Ist für die Einziehung von Bußgeldern zuständig. - Rijkswaterstaat (RWS)
Ist die Straßenbaubehörde und verantwortlich für die Straßengestaltung, wie die Installation von Kameras und Verkehrsschildern. - Umwelt- und Transportinspektion (ILT)
Ist für die physische Überwachung und Durchsetzung verantwortlich.
Zusammen verarbeiten diese Organisationen Daten unter dem Namen e-TOL (wir).
Die Rechtsgrundlage
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten ist eine Aufgabe von öffentlichem Interesse (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO). Diese Aufgabe findet sich im Gesetz über die vorübergehende Erhebung von Mautgebühren (TTH) und den dazugehörigen Verordnungen und Vorschriften.
So werden Ihre Daten erfasst
Alle beteiligten Organisationen tauschen Informationen und Daten untereinander aus. Wir tun dies im Einklang mit dem Gesetz und nur, um die mit der Mauterhebung verbundenen Aufgaben zu erfüllen.
Der RDW und das CJIB sind Auftragsverarbeiter des Ministers für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Darüber hinaus erteilen Sie uns in folgenden Situationen Daten:
- Wenn Sie eine Korrektur beantragen.
- Wenn Sie uns kontaktieren.
- Wenn Sie eine Sondergenehmigung beantragen.
Diese personenbezogenen Daten werden von e-TOL verarbeitet
Wenn Sie die Mautstraße befahren, erfassen wir eine Reihe von Daten. Dies ist notwendig, um den Mautbetrag zu ermitteln, den Sie zahlen müssen. Es handelt sich um die folgenden Daten:
- Foto Ihres Fahrzeugs einschließlich des Nummernschilds (Personen werden nicht erfasst)
- Datum, Uhrzeit, Ort und Fahrtrichtung.
Automatische Mautzahlung über einen Anbieter
Haben Sie sich für die automatische Mautzahlung angemeldet? Dann teilen wir die Daten der Mautfahrt mit dem Anbieter für die automatische Mautzahlung. Der von Ihnen zu zahlende Mautbetrag ist Teil dieser Daten. Diesen Betrag zahlen Sie über den Anbieter. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Ihren Anbieter für die automatische Mautzahlung finden Sie auf der Website des Anbieters.
Einzelne Fahrten über e-tol.nl bezahlen
Bezahlen Sie die Maut über e-tol.nl? Dann erhält das CJIB Ihre Zahlung. Das CJIB leitet sie an den RDW zur Registrierung und weiteren Bearbeitung weiter. Das CJIB verarbeitet dabei Ihre Bankdaten.
Wurde die Maut nicht innerhalb von 72 Stunden nach der Mautfahrt bezahlt? Dann erhält der Eigentümer des Fahrzeugs eine Zahlungserinnerung.
Übermittlung von Daten an das CJIB
Zahlen Sie nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig? Dann sorgt das CJIB dafür, dass das Geld bezahlt wird. Zu diesem Zweck erhält das CJIB vom RDW eine Sozialversicherungs- oder Handelsregisternummer. Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch das CJIB finden Sie auf der Website des CJIB.
Übermittlung von Daten an die ILT
Bekommt das CJIB das Geld nicht? Dann kann der RDW die Umwelt- und Transportinspektion (ILT) anweisen, Straßenkontrollen durchzuführen (physische Durchsetzung). In diesem Fall wird das Nummernschild an die ILT weitergeleitet, damit diese Sie anhalten und den ausstehenden Betrag dennoch einziehen kann. Der RDW kann dies auch tun, wenn sich herausstellt, dass ein Nummernschild nicht mit einem Eigentümer verknüpft werden kann.
Zweck der Datenverarbeitung im Falle der (Nicht-)Zahlung der Maut
- Erhebung und Einziehung des Mautbetrags sowie Verhängung und Einziehung von Bußgeldern.
- Überwachung der Einhaltung im Falle einer Anhaltung.
- Bereitstellung von Mautdiensten (Rechnungsstellung, Zahlungen, Kundenbetreuung).
Aufbewahrungsfrist
- Haben Sie sich bei einem Anbieter für die automatische Mautzahlung angemeldet? Dann bewahrt dieser Anbieter die Daten für 14 Monate auf.
- Haben Sie die Maut über e-tol.nl vollständig bezahlt? Dann bewahrt der RDW Ihre Daten für 7 Tage auf, nachdem der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande die Maut vom RDW erhalten hat.
Beantragung und Registrierung von Sondergenehmigungen
Bei der Beantragung und Registrierung der Sondergenehmigung verarbeitet der RDW im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft diese personenbezogenen Daten:
- Name, Adresse, Wohnort
- Name der Organisation
- Kontaktdaten
- Fahrzeugdaten
- Kopie der Zulassungsbescheinigung
- Unterschrift, Nutzungserklärung und gegebenenfalls Vollmacht
Zweck der Datenverarbeitung bei der Beantragung einer Sondergenehmigung
Ermöglichung und Registrierung von Sondergenehmigungen.
Aufbewahrungsfrist
Ab dem Datum der Beendigung der Sondergenehmigung: 5 Jahre.
Beantragung und Bearbeitung von Korrekturen
Möglicherweise haben Sie irrtümlich eine Erinnerung zur Zahlung der Maut erhalten. In diesem Fall können Sie eine Korrektur beantragen. Der RDW bearbeitet Ihren Antrag im Namen des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft und verarbeitet dabei die folgenden personenbezogenen Daten:
- Name, Adresse und Wohnort
- Kontaktdaten
- Grund für die unberechtigte Erhebung der Maut, ggf. mit Belegen wie einer Abgabebescheinigung, einer Zulassungsbescheinigung, einem Polizeibericht
Zweck der Datenverarbeitung bei der Beantragung einer Korrektur
Prüfung und Genehmigung von Mautzahlungen von Straßenbenutzern und Eigentümern.
Aufbewahrungsfrist
- Bei Ablehnung Ihres Antrags: 7 Tage, nachdem der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande den Mautbetrag vom RDW erhalten hat.
- Bei Genehmigung: 3 Jahre.
Einspruch gegen ein Bußgeld einlegen
Wenn Sie die Maut nicht bezahlen, können Sie mit einem Bußgeld belegt werden. Dieses Bußgeld erhalten Sie vom CJIB. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie über e-tol.nl Einspruch einlegen. Der RDW trifft eine Entscheidung über Ihren Einspruch.
Zweck der Datenverarbeitung bei einem Einspruch
Bearbeitung Ihres Einspruchs.
Wir erfassen die folgenden personenbezogenen Daten:
- Name, Adresse, Wohnort
- Name der Organisation
- Kontaktdaten
- Fahrzeugdaten
- Daten der Mautfahrt
- andere Informationen, die Sie uns zur Verfügung stellen
Aufbewahrungsfrist
Nach Bearbeitung Ihres Einspruchs: 5 Jahre.
Bearbeitung von Fragen
Der RDW hat ein Kundenkontaktzentrum eingerichtet, um Ihnen zu helfen und Fragen zu beantworten. Sie können uns auf verschiedene Weise kontaktieren. Dabei erfassen wir die folgenden Daten:
- Name und Initialen
- Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse
- Kennzeichen
- Einige (Telefon-)Gespräche werden aufgezeichnet
Zweck der Datenverarbeitung bei einer Kontaktaufnahme
- Hilfestellung und Beantwortung von Fragen
- Mitarbeiter besser schulen
- Gesprächsinhalte ermitteln, um Prozesse zu verbessern.
Aufbewahrungsfrist
- Nach Bearbeitung Ihrer Frage: 1 Woche.
- Gesprächsaufnahmen werden sofort nach der Schulung gelöscht.
Anträge von Mautdienstanbietern
Anbieter für automatische Mautzahlungen können eine Zugangsgewährung beantragen. Diese wird vom RDW bearbeitet und bewertet. Dabei werden folgende personenbezogene Daten verarbeitet:
- Name des Antragstellers
- Kontaktdaten des Antragstellers
- Name der Organisation oder des Unternehmens
Zweck der Datenverarbeitung bei einer Zugangsgewährung:
Bereitstellung von Mautdiensten (Rechnungsstellung, Zahlungen, Kundenbetreuung).
Aufbewahrungsfrist
7 Jahre nach Beendigung des Vertrags.
Umfragen
Wir führen manchmal Umfragen durch, um unseren Service zu verbessern, zum Beispiel zur Kundenzufriedenheit. Dafür verwenden wir manchmal:
- Namen und Adressen aus unseren Verzeichnissen
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die Sie verwendet haben, um mit uns in Kontakt zu treten.
Sie dürfen an der Umfrage immer ablehnen. Wenn Sie an einer Umfrage teilnehmen, teilen wir Ihnen mit, wofür die Umfrage gedacht ist. Die Ergebnisse der Umfrage können niemals einer Person zugeordnet werden, es sei denn, Sie haben hierfür Ihre Zustimmung gegeben. Wenn Sie nicht an Umfragen teilnehmen möchten, können Sie uns dies mitteilen.
Zweck der Datenverarbeitung bei Umfragen
Verbesserung unseres Services.
Aufbewahrungsfrist
Sobald die personenbezogenen Daten für die Umfrage nicht mehr benötigt werden, werden sie gelöscht.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Wir geben personenbezogene Daten an die oben auf dieser Webseite aufgeführten Organisationen weiter. Darüber hinaus teilen wir Daten mit den Anbietern für die automatische Mautzahlung. Ferner geben wir keine Daten an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Einhaltung von Gesetzen erforderlich.
Schutz personenbezogener Daten
Wir ergreifen zahlreiche Maßnahmen, um Ihre Daten zu schützen. Sind Sie der Meinung, dass dies nicht ausreichend der Fall ist? Oder dass Ihre Daten missbräuchlich verwendet werden? Dann kontaktieren Sie uns.
Ihre Rechte
Das Gesetz räumt Ihnen eine Reihe von Datenschutzrechten ein. Wir halten diese gesetzlichen Rechte ein.
- Sie haben das Recht zu sehen, wie Sie bei uns registriert sind. Dies wird als Recht auf Einsichtnahme bezeichnet.
- Im Falle von Fehlern können Sie Ihre personenbezogenen Daten korrigieren lassen. Dies wird als Recht auf Berichtigung bezeichnet.
- Sie können Ihre personenbezogenen Daten ganz oder teilweise löschen lassen. Dies wird als Recht auf Löschung bezeichnet.
- Sie können verlangen, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten vorübergehend eingestellt wird. Dies wird als Recht auf Einschränkung bezeichnet.
- Sie können der Verwendung Ihrer personenbezogenen Daten widersprechen.
Von Ihrem Recht Gebrauch machen
Möchten Sie von Ihrem Recht Gebrauch machen (einen Antrag stellen)? Gehen Sie dann wie folgt vor:
- Senden Sie einen Brief mit Ihrem Antrag an:
RDW (e-TOL)
z. Hd. Anfrage zu personenbezogenen Daten DSGVO
Postfach 304
9640 AH Veendam (NL) - Schreiben Sie die Maut- oder CJIB-Nummer in Ihren Brief. Diese steht in dem Brief, den Sie erhalten haben.
- Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokuments bei. Wir empfehlen, das Foto und die Sozialversicherungsnummer unleserlich zu machen.
- Haben Sie jemanden bevollmächtigt? Dann fügen Sie die Vollmacht bei.
Wir informieren Sie innerhalb von 4 Wochen über die Bearbeitung Ihres Antrags.
Automatische Entscheidungsfindung
Automatische Entscheidungsfindung bei e-TOL
Wenn Sie die Mautstraße befahren, werden die Daten Ihres Fahrzeugs von Kameras aufgezeichnet. Diese Bilder werden automatisch verarbeitet und mit einem Nummernschild oder einem Vertrag mit einem Anbieter für die automatische Mautzahlung verknüpft. Ist das Nummernschild nicht richtig verknüpft? Dann haben Sie das Recht, eine Korrektur zu beantragen.
Automatische Entscheidungsfindung beim CJIB
Das CJIB setzt Algorithmen ein, um Prozesse zu automatisieren. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Website des CJIB.
Datenschutzbeauftragter e-TOL
Der Datenschutzbeauftragte berät in Fragen des Schutzes personenbezogener Daten. Außerdem prüft er die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) durch e-TOL. Dies ist das Gesetz, das den Schutz personenbezogener Daten in den Niederlanden und der Europäischen Union regelt.
Haben Sie Beschwerden über die Art und Weise, wie e-TOL mit personenbezogenen Daten umgeht? In diesem Fall können Sie sich selbst an den Datenschutzbeauftragten unter der E-Mail-Adresse [email protected] wenden. Lieber per Post? Formulieren Sie Ihre Beschwerde in einem Brief und senden Sie ihn an:
Datenschutzbeauftragter e-TOL
Postfach 777
2700 AT Zoetermeer (NL)
Selbstverständlich stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, wenn Sie Fragen oder Anmerkungen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten haben. Sie haben auch immer das Recht, eine Beschwerde bei der niederländischen Datenschutzbehörde, der Autoriteit Persoonsgegevens, einzureichen.
Veröffentlichung und Änderungen
Diese Datenschutzerklärung wurde am 30. November 2024 veröffentlicht. Änderungen an der Erklärung werden Ihnen auf dieser Website mitgeteilt.