Entwurf Sondergenehmigung beantragen

Für diese Organisationen und Fahrzeuge können Sie eine Sondergenehmigung beantragen, die Sie von der Zahlung der Maut auf der A24/Blankenburg-Verbindung befreit.

  • Polizei (Polizeifahrzeuge)
  • Feuerwehr (Feuerwehrfahrzeuge)
  • Medizinische Notdienste (Krankenwagen)
  • Bestattungsunternehmen (Bestattungswagen)

Um eine Befreiung zu erhalten, müssen die Fahrzeuge bestimmte Bedingungen erfüllen.

Was Sie zuerst wissen müssen 

Für die Fahrzeuge gelten die folgenden Bedingungen:

  • Bestattungsfahrzeug:
    Wird nur für den Transport von Verstorbenen verwendet und ist für diesen Zweck ausgestattet.
    (Folgefahrzeuge eines Trauerzugs können keine Sondergenehmigung erhalten). 
  • Krankenwagen:
    Wird nur für den Transport von Kranken und Verletzten verwendet und ist für diesen Zweck ausgestattet.
  • Feuerwehr- und Polizeifahrzeug:
    Das Feuerwehrfahrzeug wird nur von der Feuerwehr und das Polizeifahrzeug nur von der Polizei benutzt.

Solange Ihr Antrag auf eine Sondergenehmigung noch nicht vollständig bearbeitet ist, müssen Sie Maut bezahlen. Die Beantragung einer Sondergenehmigung ist kostenlos.

So beantragen Sie online Ihre Sondergenehmigung

So beantragen Sie online eine Sondergenehmigung für ein Fahrzeug mit einem niederländischen Kennzeichen:

  1. Melden Sie sich über die Schaltfläche „Sondergenehmigung beantragen“ eHerkenning an. 
    Haben Sie ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts? Dann loggen Sie sich mit DigiD ein. 
  2. Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus. 
  3. Laden Sie eine Vollmacht oder Nutzungserklärung hoch, falls Sie eine benötigen (siehe unter „Kein Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeugs“). 
  4. Sie können für bis zu 10 Fahrzeuge auf einmal eine Sondergenehmigung beantragen. 
    Möchten Sie einen Antrag für mehr als 10 Fahrzeuge stellen? Dann starten Sie einen neuen Antrag. 
  5. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail. 
  6. Wir prüfen Ihren Antrag. Innerhalb von 5 Werktagen senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Link zur Entscheidung bezüglich Ihres Antrags.

Kein Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeugs

In diesen Fällen müssen Sie bei der Beantragung der Sondergenehmigung zusätzliche Informationen bereitstellen. 
Hinweis: Beide Situationen können auf Sie zutreffen.

Das Fahrzeug ist nicht auf Ihren Namen zugelassen

Als Antragsteller für die Sondergenehmigung benötigen Sie eine Vollmacht des Eigentümers oder Halters des Fahrzeugs. Mit diesem Formular erklärt der Eigentümer oder Halter, dass Sie die Sondergenehmigung beantragen dürfen. 

Laden Sie ein Vollmachtsformular herunter (nur auf Niederländisch)

Das Fahrzeug ist nicht auf den Namen des Nutzers zugelassen

Sind Sie der Antragsteller der Sondergenehmigung, jedoch nicht der Nutzer des Fahrzeugs? Zum Beispiel, weil Sie eine Leasinggesellschaft haben oder einen Fuhrpark verwalten? Dann benötigen Sie eine Nutzungserklärung des Nutzers (Polizei, Feuerwehr, medizinischer Notdienst oder Bestattungsunternehmen). Aus dieser Erklärung muss hervorgehen, dass dieser Nutzer das Fahrzeug benutzt.

Laden Sie ein Nutzungserklärungsformular herunter (nur auf Niederländisch)

Sondergenehmigung beantragen mit eHerkenning
Sondergenehmigung beantragen mit DigiD (nur für Einzelunternehmen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts)

Ausländische Fahrzeuge

Um eine Sondergenehmigung für ein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen zu beantragen, verwenden Sie das Antragsformular Mautbefreiung (nur auf Niederländisch). Dies ist online nicht möglich.

Nicht online

Können Sie die Sondergenehmigung nicht online beantragen? Verwenden Sie dann das Antragsformular Mautbefreiung (nur auf Niederländisch).