Haben Sie mit uns Kontakt aufgenommen? Und sind Sie mit der Art und Weise, wie Ihnen geholfen wurde, nicht zufrieden? Oder haben wir Ihnen nicht oder zu spät geantwortet? In diesem Fall können Sie eine entsprechende Beschwerde einreichen.
Mit einer Zahlungserinnerung nicht einverstanden
Sind Sie mit einer Zahlungserinnerung nicht einverstanden? Dann fordern Sie eine Korrektur bei uns an.
Mit einem Bußgeld oder einer Entscheidung nicht einverstanden
Sind Sie mit einem Bußgeld nicht einverstanden? Oder mit einer Entscheidung über eine Sondergenehmigung? Dann legen Sie Einspruch gegen das Bußgeld oder die Entscheidung ein.
So reichen Sie eine Beschwerde ein
- Um Ihre Beschwerde einzureichen, benötigen wir die Angaben zu Ihrer Beschwerde. Zum Beispiel:
- Datum und Ort des Ereignisses
- Nummernschild
- Zeichen des Briefes
- Briefnummer
- Mautnummer
- Klicken Sie auf die Schaltfläche „Beschwerde einreichen“, füllen Sie die Angaben aus und senden Sie Ihre Beschwerde ab.
- Sobald Ihre Beschwerde bei uns eingegangen ist, werden wir Sie zunächst anrufen, um die Beschwerde zu besprechen. Wollen Sie nicht, dass wir Sie anrufen? Dann geben Sie dies auf dem Formular an.
- In der Regel können wir Beschwerden schnell bearbeiten. Dies dauert höchstens sechs Wochen.
Gut zu wissen
Sie haben immer das Recht, angehört zu werden. Zum Beispiel, wenn Sie Ihre Beschwerde näher erläutern möchten, nachdem Sie sie eingereicht haben. Wünschen Sie eine Anhörung? Dann senden Sie uns innerhalb einer Woche nach Einreichung Ihrer Beschwerde eine Nachricht über unser Kontaktformular (unter „Wie können wir Ihnen helfen?“).
Geben Sie in dieser Nachricht Folgendes an:
- Wann wir Sie erreichen können, um Sie anzurufen.
- Die Telefonnummer, unter der wir Sie erreichen können.
Vorzugsweise per Post oder Telefon
Rufen Sie an unter der Nummer +31 (0)88 008 74 99
Sie erreichen uns von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr. Dafür zahlen Sie den Ortstarif. Dies sind die von Ihrem Telefonanbieter erhobenen Gesprächsgebühren.
Per Post
Formulieren Sie Ihre Beschwerde in einem Brief und senden Sie ihn an:
RDW
z. Hd. Beschwerden e-TOL
Postfach 304
9640 AH Veendam (NL)