Gut zu wissen
- Eine Korrektur muss vor dem Zahlungsdatum der Erinnerung beantragt werden.
- Sie können gegen eine Zahlungserinnerung keinen Widerspruch einlegen.
- Haben Sie die Korrektur rechtzeitig beantragt? Dann brauchen Sie die Zahlungserinnerung nicht zu bezahlen, solange der Antrag bei uns in Bearbeitung ist.
Maut immer rechtzeitig bezahlen
Mit der automatischen Zahlung zahlen Sie die Maut immer pünktlich. Weitere Informationen finden Sie unter automatische Zahlung.
Lieber per Post?
Können Sie die Korrektur nicht digital beantragen? Dann schicken Sie uns einen Brief mit den folgenden Angaben.
- Die Mautnummer. Diese finden Sie auf der Zahlungserinnerung.
- Ihr Nummernschild. Diese finden Sie auf der Zahlungserinnerung.
- Der Grund für Ihren Antrag auf eine Korrektur. Wählen Sie 1 dieser Gründe:
- Der Betrag, den ich zahlen muss, ist nicht korrekt.
- Das Fahrzeug auf den Fotos ist nicht mein Fahrzeug.
- Mein Fahrzeug wurde gestohlen oder als gestohlen gemeldet und ich habe Anzeige bei der Polizei erstattet.
- Das Fahrzeug war nicht mehr auf meinen Namen zugelassen (zu dem Zeitpunkt, als es die Mautstraße befuhr). Wichtiger Hinweis: Bitte legen Sie Ihrem Antrag eine Kopie der Abgabebescheinigung bei.
- Ich besitze eine Sondergenehmigung.
- Auf der Mautstraße musste zu der Zeit, als ich sie befuhr, vorübergehend keine Maut bezahlt werden.
- Anderer Grund (geben Sie in Ihrem Brief einen anderen Grund an).
Kein niederländisches Kennzeichen
Hat Ihr Fahrzeug kein niederländisches Kennzeichen? Dann fügen Sie die folgenden Dokumente bei:
- Für Grund 1: Kopie der Zulassungsbescheinigung.
- Für Grund 3: Kopie der Zulassungsbescheinigung und Polizeibericht.
- Für Grund 4: Kopie Abgabebescheinigung.
Für andere Gründe müssen Sie kein Dokument beifügen.
Senden Sie Ihren Brief an
RDW Tolheffing
Postfach 304
9640 AH Veendam