Informationen für (E)ETS-Anbieter

Als (E)ETS-Anbieter können Sie zum EETS-Gebiet Blankenburg-Verbindung zugelassen werden, um die Mautgebühren von den Fahrzeughaltern einzuziehen und an den Mauterheber abzuführen. Das niederländische Straßenverkehrsamt (RDW) ist Mauterheber im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande.

Q&A: EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung

Auf diesen Seiten finden Sie Antworten auf die eingereichten Fragen und einen Bericht über die Informationsveranstaltung für (E)ETS-Anbieter am 16. Januar 2024, bei dem die eingereichten Fragen erörtert wurden.

EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung herunterladen

Sie können als (E)ETS-Anbieter zugelassen werden, wenn Sie alle Bedingungen aus der EETS-Gebietserklärung (EGE) Blankenburg-Verbindung erfüllen. Die EGE Blankenburg-Verbindung wurde vom Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande ausgearbeitet und im Oktober 2023 veröffentlicht:

EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung

Was ist die EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung?

Die EETS-Gebietserklärung (EGE) Blankenburg-Verbindung ist gemäß den europäischen und niederländischen Gesetzen und Vorschriften das Dokument, das alle Bedingungen enthält, die (E)ETS-Anbieter erfüllen müssen, um in einem sogenannten EETS-Gebiet zugelassen zu werden. Die EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung enthält außerdem ein Muster für den (E)ETS-Vertrag, der zwischen dem Mauterheber und einem (E)ETS-Anbieter für die Erbringung von Mautdiensten im EETS-Gebiet Blankenburg-Verbindung geschlossen wird. Der Prozess der Zulassung von (E)ETS-Anbieter wird auch als Zugangsgewährung bezeichnet. Die Zugangsgewährung ist für Folgendes erforderlich:

  • Die Erlaubnis zur Erbringung von Mautdiensten im EETS-Gebiet Blankenburg-Verbindung.
  • Abschluss von Dienstleistungsverträgen mit den Eigentümern.
  • Erhebung von Mautgebühren von den Eigentümern für Fahrten im EETS-Gebiet Blankenburg-Verbindung im Rahmen eines Dienstleistungsvertrags und deren (obligatorische) Abführung an den Mauterheber (niederländisches Straßenverkehrsamt - RDW).

(E)ETS-Anbieter, die für die zeitlich befristete Mauterhebung im EETS-Gebiet Blankenburg Link zugelassen sind, haben gemäß den europäischen und niederländischen Gesetzen und Vorschriften Anspruch auf eine Vergütung in Form einer Gebühr. Die Höhe und Auslegung dieser Gebühr ist ebenfalls Teil der EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung.

Inhalt EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung

Die EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung besteht aus den folgenden Komponenten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Hier finden Sie u.a. Vereinbarungen zu folgenden Themen:

  • Kommunikation zwischen dem Mauterheber und dem (E)ETS-Anbieter
  • Datenschutz
  • Vertraulichkeit
  • Haftung
  • Freistellung und Kündigung des (E)ETS-Vertrags

Verfahrensrechtliche Bedingungen

Dies sind die Bedingungen über das Dienstleistungsniveau des (E)ETS-Anbieters sowie die  kommerziellen Bedingungen. Zum Beispiel über die Gebühren, die der Mauterheber an den Anbieter zahlt.

Zugangsgewährung 

Hierin sind die Anforderungen im Rahmen der Zugangsgewährung festgelegt.

Maut-Kontextdaten

Die Informationen und Bedingungen, die vom Mauterheber festgelegt werden, um die Höhe der Gebühr zu bestimmen und die Mauttransaktion abzuschließen.

Das Zugangsgewährungsverfahren

Für die Zugangsgewährung durchlaufen Sie die folgenden Schritte. Rechnen Sie mit einer Vorlaufzeit von 3 Monaten.

  1. Interessengespräch

    Schritt 1
    Wir erläutern die Anforderungen der EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung und gehen näher auf die Anforderungen bezüglich der Anmeldung ein.
  2. Bereitstellung von Informationen

    Schritt 2

    Nach dem Interessengespräch erwarten wir u.a. die folgenden Informationen:

    • Ihr erwarteter Marktanteil.
    • Einblick in die Systeme: Bewertung ihrer Übereinstimmung mit EN 16986 (ISO12855)
    • Aktionsplan für die Tests: Wie stellen Sie sicher, dass die Schnittstellen zwischen Ihnen und dem Mauterheber ordnungsgemäß funktionieren?
  3. Überprüfung der Informationen

    Schritt 3
    Wir überprüfen die bereitgestellten Informationen.
  4. Unterzeichnung des (E)ETS-Vertrags

    Schritt 4
    Nach der Genehmigung unterzeichnen Sie den (E)ETS-Vertrag und wir legen den Zeitplan für das Testen der Schnittstellen fest.
  5. Zugangsgewährung

    Schritt 5
    Haben Sie einen Zugangsgewährungsnachweis erhalten und erfüllen Sie die anderen Bedingungen in der EETS-Gebietserklärung Blankenburg-Verbindung? Dann werden Sie zum EETS-Gebiet Blankenburg-Verbindung zugelassen.

Gut zu wissen

Der Mauterheber registriert das Kennzeichen der Fahrzeuge, die die A24/Blankenburg-Verbindung befahren, mit Hilfe einer automatischen Kennzeichenerkennung. Der Betrag pro Fahrt wird ebenfalls vom Mauterheber festgelegt. Dieser Betrag richtet sich nach der zulässigen Höchstmasse des Fahrzeugs.

Diese Daten werden dem (E)ETS-Anbieter zugewiesen, bei dem der Halter des Fahrzeugs registriert ist. Innerhalb des EETS-Gebiets Blankenburg-Verbindung ist ein Hauptanbieter tätig.

Anforderungen

Im Rahmen des Zugangsgewährungsverfahrens sind im Folgenden einige Formate aufgeführt, die vom potenziellen (E)ETS-Anbieter zu verwenden sind.

Progress zugangsgewährung (E)ETS-anbieters

Organisation (E)ETS-Vertrags unterzeichnet, datum Tests
Phase 1 abgeschlossen
Tests
Phase 2 abgeschlossen
Zertifikat der Zugangsgewährung, ausgestellt an den (E)ETS-anbieter
Be-Mobile/
Flitsmeister
Ja, 25-09-2024 Nein Nein Nein

Gesetze und Vorschriften

Auf dieser Seite finden Sie die relevanten Gesetze und Vorschriften innerhalb des EETS-Gebiets Blankenburg-Verbindung. Präsentationen und Berichte Auf dieser Seite finden Sie Präsentationen und Berichte von Informationsveranstaltungen für Interessenten an der Rolle des (E)ETS-Anbieters.

 Kontakt

  • Telefonisch: +31598 69 2400. Sie erreichen uns telefonisch von Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr.
  • E-Mail: Verwenden Sie das Kontaktformular auf dieser Seite. Sie erhalten von uns eine Antwort per E-Mail.

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