Die Bearbeitung Ihres Einspruchs
- Sie erhalten einen Brief, in dem Sie darüber informiert werden, dass wir Ihren Einspruch erhalten haben.
- Wir werden Ihren Einspruch bearbeiten. Falls erforderlich, werden wir Sie kontaktieren.
- Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an uns senden. Danach haben wir 6 Wochen Zeit, um auf Ihren Einspruch zu reagieren. Sollte dies nicht innerhalb dieser Zeit möglich sein, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.
- Sie erhalten einen Brief mit unserer Entscheidung über Ihren Einspruch.
Jemand anders legt Widerspruch für Sie ein
Sie können jemanden bitten, für Sie Widerspruch einzulegen. Wir benötigen dann eine schriftliche Ermächtigung (pdf, 101kb). Diese Ermächtigung müssen Sie zusammen mit dem Widerspruch einreichen. Anwälte müssen keine Ermächtigung vorlegen.
Nicht einverstanden mit der Entscheidung über den Einspruch
Sind Sie mit unserer Entscheidung über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht Berufung einlegen. In dem Brief mit unserer Entscheidung erfahren Sie, wie Sie dies tun können.
Rechtliche Fragen
Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Einspruch? Das Juridisch Loket bietet kostenlose Hilfe bei rechtlichen Fragen.
Vorzugsweise per Post
Möchten Sie lieber einen Brief schreiben oder haben Sie kein DigiD oder eHerkenning? Dann senden Sie Ihren Einspruch bitte an:
Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft
z. Hd. Abteilung JBZ des RDW
Postfach 85
9640 AB Veendam
Folgende Informationen sollten Sie zumindest in Ihrem Einspruch aufführen und anhängen:
- das Datum, Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Unterschrift
- gegen welche Entscheidung Sie Einspruch einlegen (fügen Sie eine Kopie des Briefs mit der Entscheidung bei oder geben Sie das Aktenzeichen des Briefs an)
- warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
- Dokumente im Zusammenhang mit dem Einspruch (z. B. Fotos, Briefe oder andere Aufzeichnungen).
Möchten Sie in einem Gespräch erklären, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind? Dann geben Sie in Ihrem Einspruch an, dass Sie eine Anhörung wünschen. Tun Sie dies nicht später als 6 Wochen nach dem Datum oben auf dem Brief. Geben Sie im Einspruch auch Ihre Telefonnummer an.