Einspruch einlegen

Sind Sie mit einem Bußgeld oder einer Entscheidung von uns nicht einverstanden? Dann können Sie dagegen Einspruch einlegen. Sie möchten online Einspruch gegen ein Bußgeld einlegen? Dann können Sie sich auch die Fotos ansehen. 

Was Sie zuerst wissen müssen

  • Um online Einspruch einlegen zu können, benötigen Sie DigiD. Ist das Fahrzeug auf den Namen eines Unternehmens zugelassen? Dann verwenden Sie eHerkenning. Leben Sie im Ausland? Dann können Sie sich möglicherweise über eIDAS anmelden. 
  • Möchten Sie nicht online Einspruch einlegen? Dann lesen Sie unten auf dieser Seite den Abschnitt „Vorzugsweise per Post“. 
  • Möchten Sie gegen eine Entscheidung über eine Sondergenehmigung Einspruch einlegen? Dies ist nur per Post möglich. Lesen Sie dazu unten auf dieser Seite den Abschnitt „Vorzugsweise per Post“.
  • Legen Sie Ihren Einspruch auf Niederländisch ein. Bekommen wir einen Einspruch in einer anderen Sprache? Dann können wir um eine Übersetzung bitten.

Mit Zahlungserinnerung nicht einverstanden

Sind Sie mit der Zahlungserinnerung, die Sie von uns erhalten haben, nicht einverstanden? Dann legen Sie keinen Einspruch ein, sondern fordern Sie eine Korrektur an. 

Nicht zufrieden mit uns

Sind Sie nicht zufrieden mit uns? Zum Beispiel über die Art und Weise, wie wir Ihnen geholfen haben? Dann legen Sie keinen Einspruch ein, sondern melden Sie Ihre Beschwerde.

So legen Sie online Einspruch ein

  1. Melden Sie sich über die Schaltfläche „Einspruch über DigiD einlegen“ oder „Einspruch über eHerkenning einlegen“ oder „Einspruch über eIDAS“ an
  2. Geben Sie das Nummernschild und die CJIB-Nummer ein
  3. Sie sehen zuerst die Fotos der Mautfahrt. Anschließend können Sie Einspruch einlegen.
Einspruch über DigiD einlegen
Einspruch über eHerkenning einlegen
Einspruch über eIDAS einlegen

Die Bearbeitung Ihres Einspruchs

  1. Sie erhalten einen Brief, in dem Sie darüber informiert werden, dass wir Ihren Einspruch erhalten haben. 
  2. Wir werden Ihren Einspruch bearbeiten. Falls erforderlich, werden wir Sie kontaktieren.
  3. Sie müssen Ihren Einspruch innerhalb von 6 Wochen nach dem Datum des Bescheids an uns senden. Danach haben wir 6 Wochen Zeit, um auf Ihren Einspruch zu reagieren. Sollte dies nicht innerhalb dieser Zeit möglich sein, werden Sie rechtzeitig benachrichtigt.
  4. Sie erhalten einen Brief mit unserer Entscheidung über Ihren Einspruch. 

Nicht einverstanden mit der Entscheidung über den Einspruch

Sind Sie mit unserer Entscheidung über Ihren Einspruch nicht einverstanden? Dann können Sie beim Gericht Berufung einlegen. In dem Brief mit unserer Entscheidung erfahren Sie, wie Sie dies tun können. 

Rechtliche Fragen

Brauchen Sie Hilfe bei Ihrem Einspruch? Das Juridisch Loket bietet kostenlose Hilfe bei rechtlichen Fragen. 

Vorzugsweise per Post

Möchten Sie lieber einen Brief schreiben oder haben Sie kein DigiD oder eHerkenning? Dann senden Sie Ihren Einspruch bitte an:

Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft
z. Hd. Abteilung JBZ des RDW
Postfach 85
9640 AB Veendam

Folgende Informationen sollten Sie zumindest in Ihrem Einspruch aufführen und anhängen:

  • das Datum, Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Unterschrift
  • gegen welche Entscheidung Sie Einspruch einlegen (fügen Sie eine Kopie des Briefs mit der Entscheidung bei oder geben Sie das Aktenzeichen des Briefs an)
  • warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
  • Dokumente im Zusammenhang mit dem Einspruch (z. B. Fotos, Briefe oder andere Aufzeichnungen).

Möchten Sie in einem Gespräch erklären, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind? Dann geben Sie in Ihrem Einspruch an, dass Sie eine Anhörung wünschen. Tun Sie dies nicht später als 6 Wochen nach dem Datum oben auf dem Brief. Geben Sie im Einspruch auch Ihre Telefonnummer an.

Hat Ihnen die Information auf dieser Seite geholfen?
1. Nicht gut 5. Sehr gut